Das Blatt hatte u.a. Rapper Disarstar unrecht¬¬mäßig "Judenhass-Rapper" genannt, obwohl dieser sich von früheren anti-semitischen Song¬¬texten distanziert habe. Zudem habe die Redaktion ihm keine Möglichkeit zur Stellung¬¬nahme gegeben. Die anderen Rügen beziehen sich größten¬teils auf Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und den Opferschutz.
presserat.de, sueddeutsche.de